Sie gehört der Verbandsgemeinde Freinsheim an (ebenso wie das nicht mit ihr zu verwechselnde Weisenheim am Berg). Weisenheim am Sand ist eine Ortsgemeinde im rheinland-pfälzischen Landkreis Bad Dürkheim
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4325 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67256
Vorwahl
06353
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Weisenheim am Sand, Hauptstraße 21, 67281 Weisenheim am Sand
2. Verbandsgemeinde Freinsheim, Kirchstraße 1, 67251 Freinsheim
3. Landkreis Bad Dürkheim, Am Gärtel 2, 67098 Bad Dürkheim
Gemeinde Weisenheim am Sand – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.